Land fördert Projekte, die armutsbetroffenen Menschen eine Stimme geben
)
Der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer begrüßt den neuen Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, der Projekte zur Stärkung einer Beteiligung armutsbetroffener Menschen unterstützt.
„Die Landesregierung setzt ein starkes Signal für mehr Teilhabe und eine lebendige Demokratie in Nordrhein-Westfalen“, so Sträßer. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Stimmen derjenigen, die oft überhört werden, mit in politische Entscheidungsprozesse einfließen.“
Insgesamt stehen 2,4 Millionen Euro für die Förderung der Projekte in NRW zur Verfügung. Gefördert werden vielfältige Beteiligungsformate in den Kommunen, wie beispielsweise lokale Armutskonferenzen und Runde Tische. Der Aufruf richtet sich an Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen, Kirchen, Gewerkschaften sowie lokale Netzwerke und Initiativen. Bis einschließlich zum 15. Juli 2025 können die Förderanträge über das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingereicht werden.
Neben der Förderung von Beteiligungsformaten unterstützt das Land in diesem Jahr auch wissenschaftliche Projekte zu Armutsthemen und Projekte zur kommunalen Sozialplanung.
Der Förderaufruf ist ein zentraler Bestandteil der Landesstrategie zur Armutsbekämpfung. Er zielt darauf ab, den Dialog zwischen verschiedenen Gruppen zu fördern, um die Herausforderungen, mit denen armutsbetroffene Menschen konfrontiert sind, besser zu verstehen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Ein entsprechender Prozess wurde bereits mit der Veranstaltung „Deine Ideen gegen Armut - Impulse für NRW“ Ende 2023 auf Landesebene eingeleitet.
„Ich rufe alle interessierten Organisationen auf, sich an diesem wichtigen Prozess zu beteiligen“, so Martin Sträßer. „Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass armutsbetroffene Menschen eine starke Stimme erhalten und ihre Anliegen Gehör finden.“
Hintergrundinformationen:
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für das Jahr 2025 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von „Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für sozialen Zusammenhalt“ bereitgestellt. Mit dem Aufruf bündelt das Ministerium die Förderung zweckgerichteter Vorhaben zur Armutsbekämpfung und Sozialplanung vorrangig in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens für den Durchführungszeitraum bis zum 31. Dezember 2025. Bis einschließlich zum 15. Juni 2025 können die Förderanträge über das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales noch eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: https://www.mags.nrw/armutsbekaempfung-und-sozialplanung