Pressemitteilung von Martin Sträßer MdL
Veröffentlicht am 20. Oktober 2021

Landtagsabgeordnete Sträßer und Dr. Untrieser zur Gemeindefinanzierung: „Fast 120 Millionen Euro Gesamtzuweisungen für den Kreis Mettmann“ - Raus aus dem Krisenmodus

„Das sind gute Nachrichten für den Kreis Mettmann und auch für die Städte unseres Wahlkreises“, freuen sich die örtlichen Landtagsabgeordneten (CDU) Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser über erste Berechnungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2022.

Danach sollen die Zuweisungen des Landes weiter aufgestockt werden und der kommunale Anteil an den Einnahmen des Landes wieder unverändert 23 Prozent erreichen. Den Kommunen stehen so rund 931 Millionen Euro mehr zur Verfügung als dies nach den regulären Berechnungen des GFG auf Basis der Entwicklung der Verbundsteuern der Fall wäre.

Sträßer: „Vor einigen Wochen haben wir im Kommunalausschuss, dem ich angehöre, Sachverständige zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2022 angehört. Sie haben festgestellt, dass sich die Steuereinnahmen leicht erholen. Das erlaubt uns, optimistisch auf die wirtschaftliche Entwicklung der kommenden Jahre zu blicken.“

Dazu Dr. Untrieser und Sträßer weiter: „Gleichwohl ist die Aufstockung um 931 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes notwendig, um den Kommunen im Land vollen Gestaltungsspielraum und Schwung für das kommende Jahr zu geben. Mit mehr als 14 Milliarden Euro fließt landesweit erneut eine Rekordsumme in die Städte und Gemeinden.“

Von den fast 120 Millionen Euro Gesamtzuweisungen (Schlüsselzuweisungen inklusive der Pauschalen für Schule und Bildung, Sport, Altenhilfe und Altenpflege usw.) profitieren die Städte Mettmann, Velbert, Wülfrath und Heiligenhaus voraussichtlich wie folgt:

  • Mettmann: ca. 17,7 Millionen Euro

  • Velbert: ca. 50,7 Millionen Euro

  • Wülfrath: ca. 4 Millionen Euro.

  • Heiligenhaus: ca.12,5 Millionen Euro

Während die Pauschalen gleichen Maßstäben unterliegen, ist die Höhe der Schlüsselzuweisungen abhängig von der Steuerkraft der Kommunen. Je höher die Steuerkraft ist, umso niedriger sind die Schlüsselzuweisungen.

Sträßer und Dr. Untrieser: „Insofern sind niedrige Schlüsselzuweisungen eher ein gutes Zeichen. Und über Schlüsselzuweisungen sowie Pauschalen aus dem GFG können die Kommunen weitestgehend eigenverantwortlich und frei entscheiden. Daneben gibt es noch eine Vielzahl an Förderprogrammen, von denen die Städte in unterschiedlicher Weise darüber hinaus profitieren können.“

Mit dem GFG 2022 wird es zusätzlich eine neue Pauschale geben: die sogenannte „Klima- und Forstpauschale“. Hiermit stellt das Land den Gemeinden, die Waldeigentum haben, insgesamt zehn Millionen Euro für gesunde Wälder, etwa zur Aufforstung, zur Verfügung. 

„Wir verfolgen konsequent unser Ziel weiter, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und damit den Städten die Möglichkeit zu geben, für die Menschen vor Ort Heimat selbst zu gestalten – und das möglichst klimafreundlich“, so die Abgeordneten Sträßer und Dr. Untrieser.

Hintergrund:
Die Arbeitskreisrechnung zum GFG ist entstanden aus einer Kooperation zwischen dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie aus den Kommunalen Spitzenverbänden des Landes NRW. Durch diese erste Schätzung haben die Städte in Nordrhein-Westfalen eine frühzeitige Orientierung über das kommende GFG und die zu vergebenden Mittel. Dies ist eine große Erleichterung für die Planer der kommunalen Haushalte in den Städten und Gemeinden.

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